Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung
Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Alle Bürgerämter der Stadt Augsburg sowie des Landkreises werden angehalten, diese Praxis zu beenden, da sie dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung widerspricht. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.
Datenschutzschulungen für kommunale Mitarbeiter
Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz sind umfangreich und ändern sich häufig. Regelmäßige Schulungen zum Landesdatenschutzrecht und Datenschutzvorschriften, sowie den Rechten der Betroffenen, sollen den Mitarbeitern zu einem sensiblen Umgang mit Daten und datenschutzgerechten Arbeitsabläufen verhelfen.
Informationsfreiheitssatzung für Augsburg
Die von der Bayerischen Staatsregierung und den Landtagsfraktionen der CSU und der FDP eingenommene Ablehnungshaltung ist nicht hinnehmbar. Sie macht deutlich, dass diese kein Interesse an der Informationsfreiheit der Bayerischen Bürger haben, sondern in monarchischem Habitus ihr Herrschaftswissen nach Gutdünken preisgeben wollen. Gerade die Vorgänge um die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre machen deutlich, dass ein Rechtsanspruch auf Information unverzichtbar ist. Auch vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene und in zahlreichen Bundesländern die Informationsfreiheit eingeführt wurde, ist es inakzeptabel, diese den Bayerischen Bürgern auf Landesebene zu verwehren. In Nordrhein-Westfalen gilt das Informationsfreiheitsgesetz schon seit einigen Jahren. Die dort gemachten Erfahrungen zeigen, dass entgegen der Ansicht der übermächtigen CSU-Vorbeter und der willfährigen FDP sehr wohl ein Bedürfnis der Bürger auf mehr Information und Offenheit besteht. Die dortige Regelung ist kostenneutral, weil für die Akteneinsicht angemessene Gebühren fällig werden. Eine befürchtete Überlastung der Behörden ist nicht eingetreten. Es spricht also aus Sicht des freien und mündigen Bürgers rein gar nichts dagegen, der Bevölkerung einen Rechtsanspruch auf Information durch die Behörden einzuräumen.
Die Piratenpartei Augsburg fordert nachdrücklich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Erleichterung der Information der Augsburger Bürger durch die kommunalen Behörden. Es ist für freie und mündige Bürger nicht hinnehmbar, dass ihnen die Einsicht in nicht geheimhaltungsbedürftige behördliche Akten verwehrt wird. Nicht die Bürger müssen darlegen, dass sie ein besonderes Interesse an der Einsicht in behördliche Akten und Vorgänge haben, sondern der Staat muss darlegen und nachweisen, weshalb er seinen Bürgern die Einsicht verwehren will. Die Bürger müssen einen Rechtsanspruch auf behördliche Informationen bekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann hierzu als Anhaltspunkt dienen.
Stadtwerke GmbH wieder in einen Eigenbetrieb der Stadt Augsburg überführen, um Transparenz wiederherzustellen
Die Piratenpartei Augsburg setzt sich dafür ein, die Stadtwerke GmbH wieder in einen Eigenbetrieb der Stadt Augsburg zu überführen, um Transparenz wiederherzustellen. Diese Maßnahme erlaubt, zusammen mit einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Augsburg, die Kontrolle der Stadtwerke durch die Bürger. Momentan sind Auskünfte von den insgesamt 8 (!) GmbHs, aus denen die Stadtwerke Augsburg bestehen, mit Verweis darauf verweigerbar, dass es sich um Geschäftsgeheimnisse handle. Eine Struktur aus einer Holding mit diversen separat firmierenden Gliederungen ist alles Andere als Transparent.
Keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raums lehnen wir strikt ab. Und dies unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahmen durch private oder öffentliche Hand betrieben werden. Bereits angewandte Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein.
Während Videoüberwachung immer weiter verbreitet ist, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen gespart, die Ihre langfristige Sicherheit verbessern würden.
Deshalb wollen wir, dass bei derzeitig bestehenden Videoüberwachungen systematisch durch die kommunale Verwaltung Augsburgs überprüft wird, ob sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen. Eine anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Keine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Piratenpartei Augsburg lehnt Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ab, weil sie Ausdruck eines pauschalen Verdachts gegenüber Fahrgästen, Fahrzeugführern oder Begleitern des Verkehrsmittels ist. Oftmals wird vergessen, dass neben den Fahrgästen natürlich auch Betriebsangestellte, wie Busfahrer oder Bahnschaffner, von der ständigen Überwachung betroffen sind. Dies lässt sich mit einem verantwortungsbewussten Arbeitnehmerdatenschutz nicht vereinbaren.
Städtische Betriebe oder öffentlich beauftragte Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Die zur rein technischen Bedienung der Fahrzeuge notwendige Kameras bleiben davon unberührt.
Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den im öffentlichen Nahverkehr Augsburgs eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, sollen zukünftig keine Verträge mehr geschlossen werden. Kameras helfen niemandem in gefährlichen Situationen. Stattdessen kann Gewalt tatsächlich nur verhindert werden, indem das Begleitpersonal aufgestockt wird. Dies wollen wir umsetzen und damit für mehr echte Sicherheit sorgen.