Einsatz vom neuen Smartmeter als Wasserzähler erfolgt ohne gesetzliche Grundlage

Am 27. August 2014 berichtete die Schwabmünchner Stadtzeitung über die Wasserversorgung im südlichen Landkreis von Augsburg durch den Zweckverband Staudenwasser. In diesem Bericht wurde hinsichtlich des anstehenden Austausches der Verbrauchszähler der Einsatz von Modellen mit Fernablesung erwähnt. Von dieser Umstellung sind 37.000 Einwohner im Versorgungsgebiet betroffen. Nähere Angaben zum Typ des zum Einsatz kommenden Funkzählers wurden nicht bekannt gegeben.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden des Kreisverbandes der Piratenpartei Andreas Jung teilte der Zweckverband Staudenwasser mit, dass es sich bei dem ausgewählten Modell um den Typ „Multical 21“ des Herstellers Kalmstrup handele. Dieser Zähler ist in der Lage, Zusammenfassungen der Verbrauchswerte über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten zu speichern. Detaillierte Verbrauchsinformationen erfasst dieser Zählertyp über einen Zeitraum von 30 Tagen.

Zudem übermittelt das Gerät den aktuellen Zählerstand per Funkübertragung auf einer offenen Frequenz knapp unterhalb des GSM-Standards (870 MHz) dauerhaft in einem Abstand von etwa
16 Sekunden. Das Signal wird mit dem AES-128 Algorithmus für heutige Verhältnisse relativ schwach verschlüsselt. Angaben, ob individuelle Schlüssel zum Einsatz kommen oder ein einheitlicher Schlüssel für eine ganze Gerätecharge vergeben wird, liegen nicht vor.

 

„Diese Art der Datenübertragung birgt für den Verbraucher zahlreiche Risiken“, erläutert Andreas Jung. „Die verhältnismäßig niedrige Schlüsseltiefe erleichtert die Möglichkeit, den Schlüssel über Einsatz der Brute-Force-Methode zu knacken und damit Zugriff auf die übertragenen Daten zu erhalten. Anhand der Verbrauchsstände sind dann Rückschlüsse möglich, ob das jeweilige Objekt gegenwärtig bewohnt ist. Ebenso kann anhand des Verbrauchs auf Wohnstand und Verbraucherverhalten geschlossen werden. Technisch wäre es sogar möglich, Verbrauchswerte zu manipulieren, indem ein überlagerndes Signal mit falschen Daten ausgesendet wird.“

Die Funkübertragung soll es den Mitarbeitern des Zweckverbands ermöglichen, Zählerstände für Abrechnungszwecke auch bei Abwesenheit des Bewohners erfassen zu können. „Mit dem ausgewählten Modell wird jedoch über das angestrebte Ziel hinausgeschossen“, kritisiert Andreas Jung. „Für Abrechnungszwecke reicht die Zählerstandsübermittlung am Tag der Erfassung, eine darüber hinausgehende Speicherung von Verbrauchswerten ist absolut unnötig und widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit, nach welchem nur die Daten erhoben werden dürfen, die für den ausgewiesenen Zweck absolut erforderlich sind.“

 

Zur Klärung des Sachverhaltes wurde der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte um eine Stellungnahme gebeten. Dieser bestätigte nach Prüfung und Abstimmung mit dem bayerischen Staatsministerium des Inneren, Bau und Verkehr die Vorbehalte gegen den Einsatz funkfähiger Smartmeter zur Erfassung von Verbrauchsdaten in der Wasserversorgung.

 

„Der betroffene Verbraucher hat keine Möglichkeit, die Datenübertragung per Funk zu beschränken oder zu überprüfen“ erläutert Andreas Jung. „Der Einsatz solcher Zähler stellt somit einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte, informationelle Selbstbestimmung der Bürger dar, für welche es einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seinem Schreiben klargestellt, dass ein solches Gesetz für den Freistaat Bayern gegenwärtig nicht existiert und das entsprechende Paragraphen in den Satzungen der Wasserversorger diesen Anforderungen nicht genügen.“

 

Ein Einbau solcher Funkzähler wäre somit nur mit dem freiwillig erteilten Einverständnis des betroffenen Verbrauchers möglich. Allerdings ist seit Beginn der Austauschmaßnahmen durch den Zweckverband Staudenwasser keine ausreichende Information der betroffenen Haushalte erfolgt. Gegen Ende des vergangenen Jahres wurden die technischen Spezifikationen des zum Einsatz kommenden Modells ohne weitere Ankündigung in einem vierzeiligen Artikel auf der Homepage des Zweckverbandes veröffentlicht, ohne auf die Besonderheiten des Geräts und der Datenübermittlung gesondert hinzuweisen. Auch im Zuge des Austausches wurden die Bewohner bislang nicht auf die Hintergründe des neuen Funkzählers aufmerksam gemacht.

Mittlerweile wurde auch von anderen Wasserversorgern wie dem Wasserwerk der Stadt Schwabmünchen der zukünftige Einsatz von funkfähigen Smartmetern angekündigt. Technische Details wurden bislang nicht bekannt gegeben und sollen bis auf weiteres erst im Rahmen der Auswechslung mitgeteilt werden.

 

„Wir raten den im Versorgungsgebiet lebenden Bewohnern, dem Einbau dieser Smartmeter aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken nicht zuzustimmen und beim turnusmäßigen Austausch der Geräte auf ein herkömmliches Zählermodell ohne Funk- oder Speicherfunktion zu bestehen. Auch wenn der Wasserversorger keine Gefahr eines Missbrauchs sieht, stellt der Einsatz dieser Zählermodelle einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, der in Zeiten allgemeiner Datenerfassung und -auswertung nicht leichtfertig hingenommen werden sollte“ stellt Andreas Jung fest. „Unserer Ansicht nach sollte es aufgrund der fehlenden Informationspolitik des Versorgers darüberhinaus möglich sein, nachträglich Widerspruch gegen den Einsatz dieser Zähler einzulegen und auf einen erneuten Austausch zu bestehen“.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes will notfalls auch gegen den Widerstand seines Wasserversorgers auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten bestehen und dies im Fall von Zwangsmaßnahmen auch mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen.

 

Warum sollen diese neuen Smartmeter überhaupt eingeführt werden? Der Zweckverband Staudenwasser verspricht sich durch die Möglichkeit einer halbautomatisierten Ablesung der Zählerstände im „Drive-By“-Verfahren laut dem Zeitungsbericht der Schwabmüncher Stadtzeitung vom 27. August 2014 Einsparungen in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Ein Sparziel, dass sich Andreas Jung nicht erklären kann.

„Der Einsatz der Fernablesung ohne Einbezug des Verbrauchers schafft nämlich zusätzlich den Nachteil der fehlenden Kontrollmöglichkeit“ erläutert er. „Bislang konnte man den Wert der Verbrauchsabrechnung aufgrund der eigenen Ablesung oder bei der Begleitung des ablesenden Mitarbeiters gegenprüfen. Bei einer unbemerkten Ablesung hat man aber keine Kontrollmöglichkeit mehr, da man den Zählerstand zum Ablesezeitpunkt nicht nachvollziehen kann.“

So zeigt der neue Funkzähler des Zweckverbands Staudenwasser nur den jeweils aktuellen Stand an. Um Zugriff auf die Speicherdaten zu erhalten, muss der Kunde einen Mitarbeiter des Wasserversorgers bestellen, der ihm die entsprechenden Werte ausliest. Somit muss dieser – trotz Fernablesung – den Kunden aufsuchen, um diesem die Möglichkeit zu geben, die Verbrauchsabrechnung zu prüfen. Ein theoretisches Einsparpotential durch verminderten Personalaufwand ist dadurch faktisch nicht gegeben.

 

Eine Mitteilung des Kreisverbands Augsburg der Piratenpartei Deutschland vom 27.06.2016

V.i.S.d.P.:        Andreas Jung, Schlossackerstraße 4, 86866 Mickhausen

Bild: Wikimedia Commons, CC BY-SA: EVB Energie AG


Kommentare

Ein Kommentar zu Einsatz vom neuen Smartmeter als Wasserzähler erfolgt ohne gesetzliche Grundlage

  1. Andreas schrieb am

    Aktueller Hinweis zum Thema: Auch im Bereich von Schwabmünchen wurde bereits mit dem Austausch der Wasserzähler begonnen. Auch hier erfolgt keine Information zu den technischen Details, es wird lediglich ein Flugblatt mit einer allgemeinen Aufzählung der angeblichen Vorteile verteilt!

    Es empfiehlt sich, auch hier gegen den Einbau Widerspruch einzulegen und den Wasserversorger, die Wasserwerke Schwabmünchen, zur Offenlegung der technischen Einzelheiten aufzufordern sowie auf einen erneuten Austausch gegen ein herkömmliches Zählermodell zu bestehen!

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