Smartmeter: Proteste zeigen erste Wirkung, mehr Datenschutz beim Zählerablesen geplant

Nachdem 2014 bekannt wurde, dass in vielen Städten und Landkreisen funkfähige Smartmeter als Wasserzähler durch die Versorgungsbetriebe verbaut werden, protestierten zahlreiche Bürger gegen den Einsatz dieser Geräte. Auch der Kreisverband Augsburg der Piratenpartei wandte sich an den Landesdatenschutzbeauftragten sowie das Staatsministerium für Inneres, Bau und Verkehr und forderte für die Sicherstellung der Privatsphäre der betroffenen Haushalte ausreichende Schutzmaßnahmen. Neben möglichen Auswirkungen auf elektrosensible Menschen sieht die Piratenpartei den Einsatz selbsttätig funkender Smartmeter als Verbrauchszähler vor allem als einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Menschen.

Dem Kreisverband Augsburg der Piratenpartei Deutschland liegt nun ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vor, in welchem Empfehlungen für den Einsatz elektronischer Wasserzähler und Formulierungsvorschläge zur Änderung des § 19 der Wasserabgabensatzung ausgesprochen werden. In dem Schreiben wird eine Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unter Bezug auf Art. 1 und Art. und 2 des Grundgesetzes sowie ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes durch den Einsatz solcher funkfähigen Wasserzähler bestätigt. Somit wäre nur dann ein rechtskonformer Einsatz von funkfähigen Smartmetern möglich, wenn die betroffenen Haushalte dem Einbau und der Verwendung ausdrücklich zugestimmt haben. Bei einem Widerspruch soll der Wasserversorger einen Austausch durch ein Gerät ohne integriertes oder mit deaktiviertem Funkmodul vornehmen.

„Wir begrüßen diesen Entwurf als einen ersten Schritt in die richtige Richtung“ kommentiert Andreas Jung als Vorsitzender im Kreisverband Augsburg die Diskussion im Bayerischen Innenministerium. „Allerdings sehen wir weiterhin die Gefahr, dass Versorgungsbetriebe solche Zähler ohne ausreichende Information der betroffenen Haushalte im Zuge turnusmäßiger Geräteumbauten einsetzen, da bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung vermutlich noch ein bis zwei Jahre vergehen werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf keine nachträgliche Unterrichtung der betroffenen Haushalte vor, so dass viele Menschen schlichtweg keine Kenntnis davon haben dürften, dass ihr täglicher Wasserverbrauch über einen langen Zeitraum erfasst und ohne ihr Wissen per Funk in kürzesten Abständen übertragen wird.“

Die Piratenpartei wird sich deshalb weiterhin gegen den Einsatz von Smartmetern engagieren und die Bürger im Landkreis Augsburg über die Gefahren und Widerspruchsmöglichkeiten gegen den Einbau dieser Geräte informieren.

„Ein Widerspruch des Kunden muss bereits jetzt durch die Versorgungsbetriebe berücksichtigt werden“ bekräftigt Andreas Jung. „In meinem persönlichen Fall wurde mir von meinem Wasserversorger bereits zugesichert, bis zur endgültigen Entscheidung der Angelegenheit keinen funkfähigen Zählertyp einzubauen. Es ist deswegen empfehlenswert, auch bei einem bereits erfolgten Austausch Widerspruch einzulegen und gegenüber dem Wasserversorger auf einen Rückbau zu einem herkömmlichen Zählermodell zu bestehen.“

Andreas Jung empfiehlt betroffenen Bürgern im Stadtgebiet und Landkreis deswegen zu überprüfen, welcher Zählertyp innerhalb der letzten drei Jahre bei ihnen im Rahmen eines Neubezugs oder Austausches verbaut worden ist. Bei einem elektronischen Zähler muss der Wasserversorger Auskunft über die technischen Spezifikationen des Geräts erteilen. Im Zweifelsfall kann man sich bei Fragen auch direkt an den Kreisverband Augsburg der Piratenpartei wenden.

Eine Mitteilung des Kreisverbands Augsburg der Piratenpartei Deutschland vom Mai 2017
V.i.S.d.P.: Andreas Jung, Schlossackerstraße 4, 86866 Mickhausen

Titelbild: CC BY-SA 3.0 EVB Energie AG, via Wikimedia Commons


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